Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
auch in der kommenden Woche ( 26.04. bis 02.05.20219) gilt für den Kreis Herzogtum Lauenburg eine Sonderregelung im Land Schleswig-Holstein (Notbremse). Die Schülerinnen und Schüler lernen weiterhin im Distanzunterricht.
Ausgenommen sind Notbetreuungsangebote für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen zur Prüfungsvorbereitung und zur Durchführung von Prüfungen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Für die Schülerinnen und Schüler der Hachede-Schule bedeutet dies konkret, dass alle weiterhin zuhause in der Distanz lernen, aber ein Angebot zur Notbetreuung auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus gilt.
Es gelten weiterhin die bekannten Kriterien:
- Kinder, von denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet, dürfen die Notbetreuung wahrnehmen,
- genauso die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden.
- Kinder mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand dürfen die Einrichtungen besuchen.
- aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswerte Kinder.
- Für Fragen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung.
Die Klassenkehrkräfte werden die Situation mit Ihnen/ Euch persönlich am Telefon besprechen und die Unterrichtsangebote individuell entsprechend der Förderpläne für die Schülerinnen und Schüler planen.
Zusätzlich können Sie Ihr Kind vorab unter folgender Mailadresse zur Notbetreuung anmelden:
notbetreuung@hachede-schule.de
Eine telefonische Anmeldung ist ebenfalls möglich.
Ab Montag, 26.04.2021, wird für die Schülerinnen und Schüler, die offiziell zum Mittagessen angemeldet wurden, ein Mittagessen angeboten.
Unsere Schulhomepage ist für alle Fragen das erste Informationsmedium für Eltern und Sorgeberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Selbsttests werden montags und freitags ausgegeben und unter der Aufsicht unserer Schulkrankenschwester Frau Kuri durchgeführt. Sollte eine neue Einverständniserklärung erforderlich sein, geben wir diese den minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit. Ohne eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung kann ein Selbsttest weder angeboten noch durchgeführt werden.
„Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenhändig durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis die Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der Möglichkeiten durchführen.“
Ich hoffe sehr, dass sich die Situation in den verbleibenden Wochen dieses Schuljahres doch noch entspannt und wir wieder in einen Regelbetrieb wechseln können.
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte ich wünsche Ihnen weiterhin viel Geduld, Kraft und Durchhaltevermögen bei der Bewältigung der herausfordernden Doppelbelastung Arbeit und Homeschooling.
Liebe Schülerinnen und Schüler, für Euch bedeutet dies, dass ihr weiterhin Eure Freunde nicht wiedersehen könnt und auch ein gemeinsames Lernen im Klassenraum nicht möglich ist. Ich bin aber sicher, dass Ihr weiterhin richtig fleißig lernt und arbeitet. Das ist toll und ich bin stolz auf Euch!
In der Regel entscheiden das Gesundheits- und das Bildungsministerium mittwochs über die Auswirkungen des Infektionsgeschehens auf den Schulbetrieb. Daher kann ich Ihnen und Euch voraussichtlich am 29. April 2021 mitteilen, welche Regelungen ab dem 03. Mai 2021 gelten.
Herzliche Grüße
Michael Harder, SoR