Update 02.03.21-Wechselunterricht unter Corona-Bedingungen

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gestern ist an der Hachede-Schule der Schulbetrieb im Wechselunterricht gestartet. Eine große Freude für die Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben die Notbetreuungsgruppen mit den Gruppen im Präsenzunterricht aus organisatorischen und räumlichen Gründen zusammenlegt und konnten so einen Unterricht für alle im Klassenverband ermöglichen. Die Beförderung erfolgt weiterhin nach Kohorten getrennt. Es gibt nur noch eine offizielle Schulhofzeit am Vormittag pro Gruppe. So kann sichergestellt werden, dass sich auch in dieser Situation die Gruppen nicht mischen. Natürlich werden zusätzliche Pausen individuell und nach Bedarf angeboten. Zum Glück spielt uns das großartige Wetter in die Karten und auch am Vormittag verbringen die Gruppen viel Zeit draußen an der frischen Luft.

Es wird wieder täglich ein Mittagessen angeboten. Gegessen wird unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften im Klassenraum.

Alle Schülerinnen und Schüler, die in der OGS angemeldet sind, können die Angebote am Nachmittag wahrnehmen. Die Gruppen werden nach Kohorten getrennt. Innerhalb der Kurse ist ein auf die Kinder orientiertes Betreuungsangebot geplant.

Die Betreuung der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler findet nach einer Beratung durch das Gesundheitsamt weiterhin in der Distanz statt. Keine glückliche Situation für die Betroffenen, aber leider eine notwendige Maßnahme zur Kontaktminimierung im Sinne des Infektionsschutzes.

Wir konnten die Sonnen-Apotheke vor Ort gewinnen, die vom Land Schleswig-Holstein allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angebotenen Antigen-Schnelltests durchzuführen. Dienstags und freitags können sich alle freiwillig testen lassen. Glücklicherweise wird dieses Angebot sehr gut angenommen. Ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit an der Hachede-Schule.

Der Schulträger und die Johanniter klären zurzeit, wie eine regelmäßige Testung für die Busfahrer und Busbegleiter organisiert werden kann.

Laut Erlass können die Schülerinnen und Schüler in der Zeit vom 8. bis zum 31. März 2021 aus wichtigem Grund (§ 15 Schulgesetz SH). beurlaubt werden. Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen schriftlich oder per E-Mail einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Für Fragen stehe ich jederzeit auch telefonisch zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Michael Harder