Coronainformation vom 03.03.22

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

seit dem 03. März 2022 gilt eine neue allgemeine Corona-Bekämpfungsverordnung, die mit weiteren Schritten zurück zur Normalität führen soll.

Natürlich freuen sich auch alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, wenn die bisher geltenden Maßnahmen gelockert werden können und wir wieder zu unserem alten Schulleben zurückkehren können, das wir alle oft vermissen.

Wir werden diese Schritte verantwortungsvoll und mit besonderer Rücksicht auf unser vulnerablen Schülerinnen und Schüler gehen.

In Absprache mit dem Schulelternbeirat werden wir die Infektionsschutzmaßnahmen stufenweise zurückfahren:

  • Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts- und des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt auch die landesweite Kohortenregelung.

 

An der Hachede-Schule wird es zum 2. Mai 2022 Lockerungen im Hinblick auf die bestehenden Kohortenregeln geben. Diese werden in erster Linie die Pausen betreffen.

Der Schülertransport durch die Johanniter wird bis zu den Sommerferien in Kohorten erfolgen. So können wir jederzeit zum Kohortensystem zurückkehren, wenn es das Infektionsgeschehenen erforderlich machen sollte.

  • Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt. Um den tatsächliche Bedarf an Tests zu ermitteln, werden wir in der nächsten Woche eine Umfrage über die Elternhefte durchführen.

 

  • Voraussichtlich ab dem 2. April 2022 entfällt die Maskenpflicht. Selbstverständlich wird das freiwillige Tragen (insbesondere in den ersten zwei Wochen nach den Osterferien) von Masken weiterhin von uns unterstützt werden.

 

Zur häuslichen Absonderung:

  • Ist eine Person mit dem SARS-COV-Virus infiziert, kann die die Absonderung frühestens am siebten Tag mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest (Teststation oder Arzt) beendet werden.
  • Sind Schülerinnen oder Schüler als enge Kontaktpersonen in der häuslichen Absonderung, kann diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest (Teststation oder Arzt) beendet werden.

 

Rückkehr genesener Kinder bei Infektion in der Familie

  • Ehemals infizierte Personen müssen nach Ende ihrer Isolation nicht unmittelbar erneut als Kontaktperson in Absonderung, sofern bei Haushaltsangehörigen ebenfalls (verzögert) eine Infektion nachgewiesen wurde. Demnach dürfen genesene Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, auch wenn z.B. ihre Eltern noch an Corona erkrankt sein sollten. Dies setzt natürlich voraus, dass die genesenen Personen vollständig symptomfrei sind und der Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis anzeigt.

 

Unsere Schulgemeinschaft wird diese Schritte hin zu mehr Öffnung gemeinsam gut bewältigen und dabei die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder stets berücksichtigen.

 

Ich wünsche Ihnen und Euch ein schönes und hoffentlich sonniges Wochenende!

 

Herzliche Grüße

Frederike Rumohr

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Freundinnen und Freunde der Hachede-Schule,

mit dem neuen Schulhalbjahr gab es auch in der Leitung der Hachede-Schule einige Neuerungen. Seit dem 1. Februar 2022 ist Herr Harder nun Schulrat im Kreis Herzogtum Lauenburg und widmet sich neuen Aufgaben. Am 26. Januar fand eine feierliche Verabschiedung bei uns statt mit vielen schönen Redebeiträgen von Wegbegleitern von Herrn Harder. Wir wünschen ihm viel Erfolg bei der Bewältigung seiner neuen Aufgaben und bedanken uns herzlich bei ihm für die geleistete Arbeit als Lehrer, ehemaliger Konrektor und Schulleiter an der Hachede-Schule. Glücklicherweise bleibt Herr Harder auch als Schulrat weiterhin zuständig für unsere Schule, sodass wir uns auf zukünftige Besuche freuen können.

Doch wie geht es nun weiter an der Hachede-Schule?

Bis die Schulleiterstelle neu besetzt wird, gibt es ein vorläufiges Leitungsteam als das wir uns nun vorstellen möchten. Seit dem ersten Februar ist nun unsere Konrektorin Frau Rumohr kommissarisch Schulleiterin und leitet die Hachede-Schule. Der Aufgabenbereich der stellvertretenden Schulleitung konnte im Kollegium der Schule vergeben werden. Frau Giehl, die Klassenlehrerin von Klasse 4, ist seit diesem Monat kommissarisch Konrektorin.

Wir beide freuen uns auf die neuen Herausforderungen, die es nun zu meistern gilt und werden im Büro weiterhin tatkräftig von unserer Sekretärin Frau Tomzik unterstützt. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und hoffen auf eine enge Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Verhältnis.

Die neue kommissarische Schulleitung der Hachede Schule.

Herzliche Grüße

Frederike Rumohr und Melissa Giehl

Hachede Schule geöffnet am 17.02.22

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten darauf hinweisen, dass die Hachede Schule trotz der Wetterverhältnisse geöffnet hat.

Die meisten Schüler werden mit den Schulbussen von Haustür zu Haustür befördert und sind somit nicht direkt den Wetterverhältnissen ausgesetzt, wie es an anderen Schulen der Fall sein kann.

Folgende Pressemitteilung wurde dazu vom Land SH veröffentlicht:

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Schleswig-Holstein ist ein Sturmtief angekündigt, das das Land von Mittwochabend bis Donnerstagabend mit orkanartigen Böen überqueren soll. In dieser Situation gilt für Schulen besonders, was generell bei extremen Witterungslagen gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Der versäumte Unterrichtstag wird nicht als Fehltag erfasst. Bitte achten Sie heute und morgen auf Hinweise durch den Rundfunk und Ihre örtlichen Medien sowie weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden.

Generelle Hinweise zum Schulbesuch bei extremen Witterungslagen finden Sie unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesre …

Wir gehen davon aus, dass alle Schüler unversehrt und trocken die Schule erreichen. Pausen im Freien und Ausflüge werden natürlich nach aktueller Lage umgeplant oder anders realisiert.

Falls ihr Kind den Schulweg allein oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln realisiert und sie Bedenken haben, sprechen Sie gerne mit dem jeweiligen Klassenlehrer. Die Regel zu den Fehltagen gilt genau so, wie es in der obigen Pressemitteilung angekündigt wurde.

 

Coronaverordnung vom 17.01.22

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

 

mit Wirkung zum 17. Januar 2022 tritt eine geänderte Schulen-Coronaverordnung in Kraft.

Diese Regelungen sind neu:

  • Zunächst bis Mitte März wird dreimal pro Woche getestet (Montag, Mittwoch und Freitag).
  • Die Testpflicht gilt für alle Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.
  • Tritt ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-test bestätigt wird, besteht für andere keine Absonderungspflicht. Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen erforderlich.

Weiterhin gilt:

  • Es wird weiterhin regelmäßig alle 20 Minuten gelüftet (Stoßlüften für 3 bis 5 Minuten abhängig von der Außentemperatur).
  • Der Zugang zur Schule ist nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis (hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus) vorliegt; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person geimpft oder genesen ist. 

Abweichend gilt das Zugangsverbot nicht für:

  • Kinder vor der Einschulung,
  • Personen, die unverzüglich nach dem Betreten der Schule eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen.

Das negative Testergebnis kann nachgewiesen werden durch:

    • die Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zuständigen Stelle oder
    • die Teilnahme an einem Test in der Schule oder
    • die Vorlage einer „Qualifizierten Selbstauskunft“ (Formulare werden von der Schule ausgegeben).

Ich bin sicher, diese Regelungen tragen dazu bei, die Hachede-Schule weiterhin zu einem sicheren Ort für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu machen.

Bitte achten Sie gut auf sich und Ihre Lieben und bleiben Sie gesund!

 

 

Herzliche Grüße

Michael Harder, SoR